Loading...

Privacy Policy

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tages-, Fähr-, Event- und Rundfahrten

1. Anwendbarkeit und Begrifflichkeiten
1.1. Mit dem Abschluss eines Vertrages über eine Tages-, Fähr-, Event- oder Rundfahrt erkennt der Fahrgast die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Personenschifffahrt GmbH als verbindlich an.
1.2. Die Einordnung der gebuchten Leistung als eine der nachfolgend bezeichneten Fahrten (Tages-, Fähr-, Event- oder Rundfahrt) ist dem aktuellen Fahrplan zu entnehmen. Bei Eventfahrten handelt es sich um anlassbezogene Fahrten mit gastronomischer Leistung, insbesondere im Rahmen von Feuerwerksveranstaltungen.
2. Fahrpreise
2.1. Es gelten die Fahrpreise des aktuellen Fahrplans
2.2. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Fahrpreise als Bruttopreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuervon 7 %bei Fahrten des Linienverkehrs und 19 % bei sonstigen Fahrten ein. lm Falle einer Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss, darf eine nachträgliche Angleichung des Fahrpreises in entsprechender Höhe erfolgen. Dies gilt nicht für Leistungen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss erbracht werden sollen.
2.3. Regelungen zu Ermäßigungen der Fahrpreise ergeben sich aus dem Fahrplan. Darüber hinausgehende Ermäßigungen werden nur nach vorheriger und ausdrücklicher Vereinbarung gewährt.
2.4. Durch die Mitnahme von Fahrrädern oder Hunden entstehen grundsätzlich keine Extra-Kosten.
Dies gilt nicht für die Mitnahme von Fahrrädern bei Fährfahrten, die entstehenden Zusatzkosten sind dem aktuellen Fahrplan zu entnehmen.
3. Zahlungsarten
3.1. Die Fahrpreise sind in Bar oder per Überweisung zu begleichen. EC- oder Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
4. Fahrtickets
4.1. Fahrtickets sind im Büro der Gilles Personenschifffahrt GmbH, deren Tickethäusern oder auf dem Schiff vor Fahrtantritt zu erwerben.
4.2. Die Fahrtickets sind beim Einsteigen persönlich vorzuzeigen, während der Fahrt aufzubewahren und bei dem zuständigen Personal an Bord auf Verlangen vorzulegen.
4.3. Kann nach Fahrtantritt auf Verlangen kein gültiges Fahrticket vorgelegt und dessen Erwerb auch nicht anderweitig nachgewiesen werden, so hat der Kunde das erforderliche Fahrticket nachzulösen und im Falle seines Verschuldens eine Zusatzzahlung von 40 € zu entrichten. Die Zusatzzahlung hat sofort zu erfolgen.
4.4. Bei Verlust des Tickets wird kein Ersatz geleistet
5. Gutscheine
5.1. Erworbene Gutscheine gelten für sämtliche Fahrtangebote der Gesellschaft sowie für gastronomische Angebote an Bord der Schiffe.
5.2. Ein Gutschein kann nur innerhalb von 3 Jahren eingelöst werden. Fristbeginn ist der Ablauf des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde.
5.3. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
5.4. Übersteigt der Wert des Gutscheins den Preis der ausgewählten Leistung, wird im Büro der Gilles Personenschifffahrt GmbH ein Gutschein über den Restbetrag ausgestellt.
6. Beförderungsbedingungen
6.1. Beförderung von Fahrrädern, Hunden, Gepäck und Sonstigem
6.1.1. Fahrräder dürfen nach Maßgabe vorhandener Kapazitäten mitgeführt werden. lm Einzelfall kann eine Fahrradmitnahme durch das Schiffspersonal aber wegen Platzmangels abgewiesen werden. Das Schiffspersonal darf einen verbindlichen Abstellplatz für transportierte Fahrräder zuweisen.
6.1.2. Gleiches gilt für Kinderwagen, Krankenrollstühle und sperriges Handgepäck, welches über Handtaschen und Rucksäcke hinausgeht.
6.1.3. PKW, Krafträder, Ruder- und Paddelboote werden nicht befördert
6.1.4. Für das sichere Auf- und Abladen von Fahrrädern, Gepäck und anderer mitgeführter Gegenstände auf das bzw. vom Schiff sowie die sichere Lagerung der Gegenstände auf dem Schiff ist der Fahrgast selbst verantwortlich.
6.1.5. Hunde dürfen nach Maßgabe vorhandener Kapazitäten grundsätzlich mitgeführt werden. lm Einzelfall kann eine Mitnahme durch das Schiffspersonal abgewiesen werden, wenn das Gästeaufkommen einen Transport aus Platzgründen nicht zulässt oder wenn von dem Hund Gefahren oder erhebliche Belästigungen für andere Fahrgäste oder die Schiffsbesatzung ausgehen
6.2. Ordnung an Bord
6.2.1. Die Fahrgäste haben den Anordnungen des Bordpersonals Folge zu leisten. Sie haben sich so zu verhalten, dass sie den Bordbetrieb nicht gefährden und andere Personen nicht geschädigt, behindert oder belästigt werden.
6.2.2 Der Konsum von Tabakwaren und E-Zigaretten ist nur auf dem Freideck und den ausgewiesenen Plätzen im Außenbereich erlaubt.
6.2.3 Der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke ist nur mit Erlaubnis der Gesellschaft gestattet. Eine dahingehende Kontrolle von Rucksäcken und Taschen der Fahrgäste vor Betreten des Schiffes durch das Bordpersonal ist zu akzeptieren.
6.2.4. Bei Fahrten, die mit Veranstaltungen an Bord verbunden sind, insbesondere bei Eventfahrten, gilt grundsätzlich ein Mindestalter von 18 Jahren. Minderjährigen ist die Teilnahme nur in
Anwesenheit einer volljährigen Aufsichtsperson gestattet. Bei sonstigen Fahrten ist Personen unter
12 Jahren der Zutritt nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson gestattet.
6.2.5. Das Schiffspersonal darf Personen trotz gültigem Ticket den Einlass verwehren, wenn zu erwarten ist, dass diese den Bordbetrieb nicht unerheblich stören oder andere Fahrgäste belästigen könnten, insbesondere bei erkennbarem Alkohol- oder Drogeneinfluss oder einem aggressiven,
gewaltbereiten oder beleidigenden Auftreten. Personen, die während der Fahrt nicht unerheblich gegen die Beförderungsbedingungen verstoßen, insbesondere durch Belästigung anderer Fahrgäste, können des Schiffes verwiesen werden. ln beiden Fällen besteht kein Anspruch auf Ersatz des
Ticketpreises.
6.2.6. Laufende Veranstaltungen dürfen bei Sicherheitsbedenken oder Vandalismus (absichtliche Beschädigung des Inventars) abgebrochen werden.
7. Stornierung
7.1. Tickets für Fähr- oder Rundfahrten können bis 1 Tag vor Beginn der Fahrt kostenfrei storniert werden.
7.2. Eine Tagesfahrt kann bis 1 Tag vor Beginn der Fahrt kostenfrei storniert werden
7.3. Eine kostenfreie Stornierung einer Eventfahrt kann bis spätestens 30 Tage vor Fahrtantritt
erfolgen. Andernfalls werden Stornogebühren in Höhe von 50 % des Fahrtpreises 14 Tage vor Fahrtantritt, 75% 7 tage vor Fahrtantritt und 100% 3 Tage vor Fahrtantritt fällig.
8. Haftung
8.1. Kann eine geplante Fahrt wegen höherer Gewalt nicht stattfinden, hat die Gesellschaft nach ihrer Wahl dem berechtigten Ticketinhaber den Ticketpreis zu erstatten oder als Ersatz ein Ticket für eine gleichwertige Veranstaltung in derselben Saison oder einen Gutschein in entsprechender Höhe zuzuweisen. Eine weitergehende Haftung der Gesellschaft in einem Fall höherer Gewalt wird ausgeschlossen. Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere Niedrig- und Hochwasser (Marke 2) sowie Unwetter (Nebel, Sturm, Starkregen).
8.2. Eine geplante Fahrt darf von der Gesellschaft wegen unzureichender Buchung bis zu 7 Tage vor Fahrtbeginn abgesagt werden. ln diesem Fall wird dem berechtigten Ticketinhaber ein bereits gezahlter Ticketpreis erstattet. Eine weitergehende Haftung besteht nicht.
8.3. Abweichungen von Fahrplänen, insbesondere zeitliche Verzögerungen und die fehlende Anfahrt geplanter Anlegestellen, wegen höherer Gewalt oder sonstigen von der Gesellschaft nicht zu vertretenden Umständen, begründen keine Ersatzpflicht. Für das Einhalten von Anschlüssen wird keine Gewähr übernommen.
8.4. Bei Linienfahrten bleiben betriebsbedingte Anderungen und Ausfälle des Fahrplanes vorbehalten. lnsbesondere behält sich die Gesellschaft eine Abweichung vom Fahrplan bei zu geringer Beteiligung vor. Es besteht keine Gewähr auf Einhaltung des Planes sowie pünktliche Abfahrt und Ankunft.
8.5. Eine Haftung für Verlust oder Schäden an Fahrrädern, Gepäck oder anderen mitgeführten Gegenständen des Fahrgastes wird ausgeschlossen, sofern diese nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Gesellschaft oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Gesellschaft beruhen.
8.6. Für alle Schäden, mit Ausnahme von Personenschäden der Fahrgäste, wird eine Haftung ausgeschlossen, sofern sie nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Gesellschaft, einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Gesellschaft oder auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. ln diesen Fällen wird die Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
9. Bild- und Tonaufnahmen
9.1. Mit Betreten des Schiffes willigt der Fahrgast in Bild- und Tonaufnahmen seiner Person sowie deren Veröffentlichung zu Marketingzwecken ein.
9.2. Fahrgästen ist es ohne vorherige Zustimmung des Bordpersonals untersagt, Bild- und Tonaufnahmen zu fertigen.
10. Fundsachen
Fundsachen sind unverzüglich beim Bordpersonal abzugeben. Ein Anspruch auf Finderlohn besteht nicht.
11. Gerichtsstand
lst der Ticketkäufer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, gilt Koblenz als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten als vereinbart.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Charterfahrten

1. Anwendbarkeit
1.1. Mit dem Abschluss eines Vertrages über eine Charterfahrt erkennt der Charterer die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gilles Personenschifffahrt GmbH als verbindlich an.
2. Charterleistung
2.1. Dem Charterer wird das Schiff mit Schiffsbesatzung, Treib- und Schmierstoffen sowie vorhandener Haftpflichtversicherung zur Verfügung gestellt. Einzelheiten zum Leistungsumfang werden individuell vereinbart.
2.2. Die Gesellschaft behält sich vor, das gebuchte Schiff durch ein anderes mit vergleichbarer Ausstattung und Größe, auch das einer fremden Reederei, zu ersetzen.
2.3. Die Dauer der Fahrt wird individuell vereinbart. Eine Verlängerung oder Überschreitung ist nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung der Geschäftsführung der Gilles Personenschiffiahrt GmbH zulässig.
2.4. Treffen Fahrgäste nicht zum vereinbarten Ablegungszeitpunkt ein, so ist die Gesellschaft nicht verpflichtet, die Fahrt mit Verspätung zu beginnen. lhr steht es aber frei, bis zum Eintreffen der Fahrgäste zu warten und die Fahrt mit Verspätung gegen einen mit dem Charterer zu vereinbarenden Zuschlag zum Charterpreis anzutreten.
2.5. Nur mit Zustimmung der Gesellschaft ist der Charterer berechtigt, seine Ansprüche aus dem Chartervertrag ganz oder teilweise an einen Dritten abzutreten oder einem Dritten das Schiff ganz oder teilweise zu überlassen.
3. Pflichten des Charterers
3.1. Soweit erforderlich, ist die Anmeldung der Fahrt beim zuständigen Vergnügungssteueramt und der Bezirksdirektion der,,GEMA“ Pflicht des Charterers.
3.2. Die Gesellschaft kann den Charterer dazu auffordern, eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen und der Gesellschaft vorzulegen.
3.3. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Security-Services zu verpflichten und diese einzupreisen oder vom Charterer eine derartige Beauftragung einzufordern.
4. Charterpreise
4.1. Die Charterpreise sind im Büro der Gilles Personenschifffahrt GmbH zu erfragen und werden individuell vereinbart.
4.2. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise bei Charterfahrten als Nettopreise zzgl. die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 %. lm Falle einer Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss, darf eine nachträgliche Angleichung des Preises in entsprechender Höhe erfolgen. Dies gilt nicht für Leistungen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss erbracht werden sollen.
4.3. Die Gesellschaft behält sich vor, eine Kaution in Höhe von 50 % des vereinbarten Nettopreises zu verlangen, die spätestens 31″ Tage vor Beginn der Fahrt zu zahlen ist.
5. Zahlung
5.1. Die Zahlung kann in Bar oder per Überweisung erfolgen. EC- oder Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
5.2. Die Gesellschaft behält sich vor, eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Nettopreises zu verlangen, die spätestens 31 Tage vor Beginn der Fahrt zu zahlen ist.
5.3. ln sonstigen Fällen hat die gesamte Zahlung, im Falle der Anzahlung die restliche Zahlung nach Ausrichtung der Veranstaltung zu erfolgen. Die Zahlung wird 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.
6. Stornierung
6.1. Wird eine Charterfahrt vom Kunden storniert, werden die folgenden Stornierungskosten fällig:
Stornierung ab 7 Tage vor Beginn der Fahrt: IOO % der vereinbarten Fahrtkosten (Nettopreis)
Stornierung ab 31″ Tage vor Beginn der Fahrt: 50 % der vereinbarten Fahrtkosten (Nettopreis)
Stornierung ab 2 Monate vor Beginn der Fahrt: 30 % der vereinbarten Fahrtkosten (Nettopreis)
7. Rücktritt
7.1. Die Gesellschaft ist zum Rücktritt vom Chartervertrag berechtigt, wenn der Charterer seine Vertragspflichten schwerwiegend verletzt, insbesondere wenn er die vereinbarte Anzahlung nicht erbringt, sowie wenn über die Vermögenswerte des Charterers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet wird oder der Konkurs mangels Masse abgewiesen wird.
8. Haftung
8.1. Kann eine geplante Fahrt wegen höherer Gewalt nicht stattfinden, sind dem Kunden eine bereits geleistete Anzahlung und eine hinterlegte Kaution zu erstatten. Eine weitergehende Haftung der Gesellschaft wird ausgeschlossen. Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere Niedrig- und Hochwasser (Marke 2) sowie Unwetter (Nebel, Sturm, Starkregen).
8.2. Abweichungen von Fahrplänen, insbesondere zeitliche Verzögerungen und die fehlende Anfahrt geplanter Anlegestellen, wegen höherer Gewalt oder sonstigen nicht von der Gesellschaft zu vertretenden Umständen, begründen keine Ersatzpflicht. Für das Einhalten von Anschlüssen wird keine Gewähr übernommen.
8.3. Eine Haftung für Verlust oder Schäden an Fahrrädern, Gepäck oder anderen mitgeführten Gegenständen des Fahrgastes wird ausgeschlossen, sofern diese nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Gesellschaft oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Gesellschaft beruhen.
8.4. Für alle Schäden, mit Ausnahme von Personenschäden der Fahrgäste, wird eine Haftung ausgeschlossen, sofern sie nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Gesellschaft, einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Gesellschaft oder auf einer Verletzung einer wesentlicher Vertragspflicht beruht. ln diesen Fällen wird die Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
8.5. Für Schäden, welche die Teilnehmer der Veranstaltung verursachen, haftet der Kunde.
8.6. Die gastronomischen Leistungen an Bord übernimmt die Schiffsrestauration Gilles GbR. Die Gilles Personenschifffa hrt GmbH übernimmt diesbezüglich keine Haftung.
9. Gastronomie
9.1. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, setzen die Charterpreise eine Buchung des Restaurationsbetriebes an Bord voraus.
10. Geltung der AGB für Tages-, Fähr-, Event- und Rundfahrten
10.1. lm Übrigen gelten die aktuellen Beförderungsbedingungen, die Regeln über Bild- und Tonaufnahmen sowie über den Gerichtsstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Tages-, Fähr-, Event- und Rundfahrten der Personenschifffahrt GmbH, welche unter www.gilles-personenschifffahrt.de/kontakt abrufbar sind.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Restaurationsbetrieb

1. Anwendbarkeit
Mit der Buchung von Leistungen des Restaurationsbetriebes der Schiffsrestauration Gilles GbR erkennt der Auftraggeber die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.
2. Mitteilungspflichten und Preise
2.1. Buffet- und Menüpreise verstehen sich als Preise pro Person. Mit der Buchung eines Buffets oder Menüs ist der Auftraggeber verpflichtet, der Schiffsrestauration Gilles GbR die Anzahl der Gäste spätestens eine Woche vor Fahrtantritt mitzuteilen. Die angegebene Teilnehmerzahl ist Grundlage der Rechnungsstellung bezüglich Buffet und Menü. Die tatsächliche Teilnehmerzahl am Tag der Veranstaltung findet diesbezüglich keine Beachtung.
2.2 Getränkepauschalen berechnen sich pro Person und Stunde der gecharterten Gesamtzeit.
Maßgeblich ist diesbezüglich die tatsächliche Teilnehmerzahl am Tag der Veranstaltung, ohne dass die Aufenthaltsdauer der Teilnehmer auf dem Schiff Berücksichtigung findet.
2.3. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise als Bruttopreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. lm Falle einer Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss, darf eine nachträgliche Angleichung des Preises in entsprechender Höhe erfolgen. Dies gilt nicht für Leistungen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss erbracht werden sollen.
3. Zahlung
3.1. Die Zahlung kann in Bar oder per Überweisung erfolgen. EC- oder Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
3.2. Die Schiffsrestauration Gilles GbR behält sich vor, eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Nettopreises zu verlangen, die 31 Tage vor Beginn der Fahrt zu zahlen ist.
3.3. ln sonstigen Fällen hat die gesamte Zahlung, im Falle der Anzahlung die restliche Zahlung, nach Ausrichtung der Veranstaltung zu erfolgen. Die Zahlung wird 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.
4. Stornierung
4.1. lm Falle einer Stornierung eines gebuchten Buffets oder Menüs ab 7 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin werden Stornogebühren in voller Höhe des vereinbarten Preises fällig.
5. Rücktritt
5.1. Die Gesellschaft ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Auftraggeber seine Vertragspflichten schwerwiegend verletzt, insbesondere wenn er die vereinborte Anzohlung nicht erbringt, sowie wenn über die Vermögenswerte des Auftraggebers ein lnsolvenz- oder Ausgleichsverfahren eröffnet wird oder das lnsolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen wird.
5. Haftung
6.1. Schadensersatzansprüche der Gesellschaft wegen Mängeln sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Gesellschaft, einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Gesellschaft oder der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. ln diesen Fällen ist eine Haftung auf den Ersatz vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens beschränkt.
7. Gerichtsstand
7.1. lst der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, gilt Koblenz als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten als vereinbart.

JETZT BUCHEN JETZT BUCHENWordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner